Abmahngefahr – Die Tücken des Bloggens

Heute ist es – aus aktuellen Anlass mal wieder Zeit für einen kurzen Off-Topic Beitrag. Denn die momentane Abmahnwelle aufgrund von Google Fonts hat mich doch nochmal einen genaueren Blick auf meinen Blog werfen lassen. Mit einem unerwartetem Ergebnis!

Es ist sicherlich richtig und wichtig Benutzer im Internet so gut es geht zu schützen. Das hierdurch allerdings Möglichkeiten geschaffen wurden, in quasi unbegrenzter Anzahl Abmahnungen aufgrund von – sorry – Nichtigkeiten zu schreiben, war dabei sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.

Hier merkt man leider zum Einen wie wenig sich der Gesetzgeber wirklich mit der digitalen Welt auskennt und zum Anderen wie langsam unser juristisches System dann doch arbeitet, um solchen Abmahnwellen einen Riegel vorzuschieben.

Schon bei der Einrichtung dieses Blogs hatte ich mich mit dem Thema Google Fonts beschäftigt. Diese werden von vielen CMS (Content Management Systemen) gerne genutzt und dabei zunächst einmal direkt über die Google-Server eingebunden. Das ist sehr schön einfach, führt aber leider dazu, dass Aufrufer der Seite einen Zugriff auf einen Google-Server durchführen und somit auch Daten dorthin übermitteln (die eigene IP-Adresse).

Zack schlägt die DSGVO zu: Denn wenn Daten an Drittsysteme übermittelt werden, muss der Benutzer hierzu seine Einwilligung geben. Dabei ist es – für eine Abmahnung – oft genug erst einmal egal wie unbedeutend dieser Aufruf ist.

Daher hatte ich schon früh die benötigten Google-Fonts lokal auf meinem System installiert, um den Aufruf eines Google-Services zu unterbinden. Dementsprechend entspannt war ich auch an eine routinemäßige Überprüfung meiner Webseite heran gegangen.

Between a rock and a hard place

Berufsbedingt kenne ich mich ein wenig aus, bin jetzt hier aber bei solchen Themen auch nicht der absolute Profi. Der Einfachheit halber habe ich mir einfach mal im Netzwerk-Tab der Chrome-Entwicklertools angeschaut, welche Aufrufe denn so passieren wenn man meinen Blog aufruft.

Und was muss ich da sehen? Den Aufruf eines Google-Dienstes. Verflixt, stimmt ja: Für den beliebten Dividenden-Rechner (und auch für den Wachstums-Rechner) hatte ich eine grafische Darstellung der Ergebnisse programmiert und dafür das Chart-Tool von Google benutzt.

In dem Moment hatte ich diese Problematik überhaupt nicht auf dem Schirm, sondern war froh, eine gute Chart-Bibliothek gefunden zu haben.

Natürlich war mein erster Gedanke die Bibliothek – wie ja auch die Google-Fonts – einfach lokal zu installieren. Tja, denkste, denn das ist per Lizenzvertrag von Google verboten. Da steckt man also erstmal ganz ordentlich in der Zwickmühle. Oder wie es im Englischen so schön heisst: between a rock and a hard place!

Die – aufwändige – Lösung

Also muss wohl eine etwas aufwändigere Lösung für das Problem her. Dafür habe ich zunächst einmal eine neue Chart-Bibliothek gesucht, die alle von mir benötigten Funktionen hat und sich lokal installieren lässt. Fündig geworden bin ich da letztlich bei AMCharts, was einen wirklich sehr guten Eindruck macht meiner Meinung nach.

Nun reicht es natürlich nicht die Bibliotheken einfach nur auszutauschen. So einfach ist die Welt der Programmierung leider meist nicht oder zum Glück, denn das sichert schliesslich meinen Job.

Also habe ich mich heute nach Feierabend hin gesetzt und habe die Bibliotheken ausgetauscht und eine Reihe notwendiger Anpassungen vorgenommen. Leider sind daher einige Funktionen aktuell nicht verfügbar oder noch nicht wieder 100%-tig so wie vorher. Das werde ich mir in den kommenden Abenden noch anschauen.

Aber ich habe das jetzt erstmal so frei geschaltet, damit ich die Google-Referenz schnell loswerden konnte. Ich bin auch recht zuversichtlich, dass am Ende alles vom Funktionsumfang wieder so wird wie vorher.

Nummer sicher!

Auf Nummer sicher gehen ist heutzutage so eine Sache mit einem privaten Blog und deswegen verstehe ich auch jeden, dem die DSGVO-Verordnung hier leider die Lust an der eigenen Webseite vermiest hat.

Bei der Analyse meiner Seite habe ich dann aber noch einen weiteren externen Zugriff entdeckt. Gravatar – ein Service mit dem man beim Kommentieren einen eigenen Avatar anzeigen kann – führt auch einen externen Zugriff durch. Da mir das Feature nicht so wichtig ist, habe ich es auch deaktiviert.

Zu guter Letzt musste ich noch das Darkmode-PlugIn deaktivieren, da man im Darkmode gar nichts mehr von den neuen Graphiken gesehen hat. Hier hoffe ich aber auch, dass ich das in naher Zukunft fixen kann und die Seite dann wieder 100%-tig so funktioniert wie vor diesem kleinen chirurgischen Eingriff.

So schlafe ich auf jeden Fall wieder deutlich besser, denn das Thema mit dem externen Zugriff auf die Google-Chart Bibliothek lag mir jetzt doch schon ein paar Tage quer im Magen, seitdem ich das bemerkt hatte.

Soviel nur mal als kleiner Einblick was hier manchmal so hinter den Kulissen passiert – bzw. passieren muss.


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3 Gedanken zu „Abmahngefahr – Die Tücken des Bloggens

  1. Petra Wolff Antworten

    Hallo Thomas,
    danke für den Tipp mit Gravatar. Das hatte ich auch nicht auf dem Schirm.
    Hab ich bei mir auch gleich mal deaktiviert.
    Sieht jetzt zwar ein wenig nackig aus neben den Kommentaren, aber was soll’s.
    Viele Grüße
    Petra

    • AktienTraum Autor des Beitrags

      Hi Petra,
      bin mir auch nicht sicher, ob das wirklich ein Problem ist, aber heutzutage sage ich mir “better save than sorry” mit dem DSGVO-Damoklesschwert, welches ja leider immer über uns schwebt ;-).
      Viele Grüße
      -Thomas

  2. Julia Antworten

    Hallo,

    danke für den Tipp mit Gravatar!
    Ob der Gesetzgeber wirklich weiss, wie manche Dinge ausarten können, wage ich zu bezweifeln.

    Liebe Grüße
    Julia

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